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Die Drei-Objekt-Grenze beim Immobilienverkauf
Die Drei-Objekt-Grenze Wer Immobilien privat verkauft muss das Finanzamt nicht fürchten, es wird keine Gewerbesteuer fällig. Wer jedoch innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilienverkäufe (Veräußerungsgeschäfte) durchführt, gilt beim Finanzamt als gewerblicher Anbieter. Es werden, je nach Höhe des Gewinns, Gewerbe- sowie Eínkommenssteuer fällig. Die Steuern werden, anders als zu erwarten ist, jedoch nicht…