Die Ehe will gehegt und gepflegt werden
Die Paartherapeutin Nadja von Saldern (http://www.paartherapie-mediation-berlin-potsdam.de/) vergleicht die Ehe mit einem Garten. Denn die Ehe benötigt – ebenso wie ein Garten auch – viel Pflege, Zuwendung & Energie.
Wenn es mehr Zeit benötigt die Frage »Bleiben oder Gehen?« zu beantworten als die Planung der gemeinsamen Zeit – jede Nichtigkeit einen Streit provoziert und man nur noch nebeneinander herlebt, wie in einer Wohngemeinschaft, dann ist der Weg hin zur Trennung häufig nicht mehr fern. In solchen Situationen kann eine Paartherapie der richtige Ansatz sein – aber nur dann wenn beide Partner bereit sind aufeinander zuzugehen; geben und nehmen in gleichem Maße.
Sollte es hierfür jedoch zu spät sein, empfiehlt sich eine Trennungs-Mediation, damit es nicht zu einem Rosenkrieg kommt.
Die Trennung als Chance
Als Folge der Trennung brechen Freundeskreise auseinander, das Leben verändert sich rapide, jede Form von Kontinuität und Stabilität sind erst einmal futsch. Experten raten deshalb dazu etwas Gutes in der Trennung zu sehen. Denn die Trennung kann eine Chance sein, sich weiterzuentwickeln und um das eigene Leben wieder in den Fokus zu setzen. Man leidet nicht mehr unter der Beziehung und die ewigen Streitereien sind passé.
Nadja von Saldern schreibt hierzu in ihrem Buch Glücklich getrennt: »Wer sich aus einer destruktiven Beziehung verabschiedet, spürt nach einer Trennung oft eine große Erleichterung.«
Häufiger Streit wegen Kleinigkeiten sollte als Warnzeichen für jede Beziehung angesehen werden, denn dies ist meist nur eine Symptom für tieferliegende Schwierigkeiten.
Buch-Empfehlungen
Glücklich getrennt
von Nadja von Saldern
ISBN 978-3963660030
Schluss jetzt: Von der Freiheit, sich zu trennen
von Heike Blümner
ISBN 978-3446261976
Goodbye Herzschmerz: Eine Anleitung zum Wieder-Glücklichsein
von Elena-Katharina Sohn
ISBN 978-3548376110
Nach der Trennung
Die meisten von uns haben sich schon mindestens einmal im Leben getrennt und wissen, dass bei einer Trennung, egal wie sie abgelaufen ist immer auch negative Gefühle aufkommen. Häufig, gerade dann, wenn man bereits die 40 jahre durchbrochen hat, gepaart mit der Angst vor der Einsamkeit, dazugesellen sich manchmal auch Selbstzweifel. Doch so besser man in der Situation damit umgeht, desto schneller wird man mit der neu gewonnenen Freiheit glücklich und kann sie auskosten. Überraschender Weise gilt dies nicht nur für denjenigen, der einen Partner verlässt, sondern auch für den der verlassen wurde – Erst einmal bricht jedoch die Welt zusammen, es fühlt sich nach Ertrinken an. Doch irgendwann bekommt man wieder festen Boden unter den Füßen und das Leben geht weiter. Nadja von Saldern beschreibt, dass dieser Prozess in der Regel ein Jahr benötigt erst danach beginnt die »seelische Rundumerneuerung«.
Absprung nicht verpassen
Wenn ein Paar zusammenbleibt, obwohl sie zusammen nicht mehr glücklich sind stauen sich häufig Aggressionen auf, sodass kleinste Trigger ausreichen, um dieses Pulverfass in Brand zu setzen. In solchen Beziehungen wird gelogen, beleidigt, verletzt. Man steht permanent unter Strom sagt Beziehungscoach Sandra Hinte.
Doch so mancher, hält es in einer toxischen Konstellation/ Beziehung länger aus, als es gut für sie oder ihn ist. Man lebt zusammen wie in einer Wohngemeinschaft, hierbei spricht man von einer „Krümel-Beziehung“ sagt Beziehungscoach Sandra Hinte. Bedürfnisse werden unterdrückt, hierbei verbaut man sich die Möglichkeit in einer glücklichen Partnerschaft zu leben oder den Weg hierhin fortzusetzen. Spätestens jetzt sollte ein Schlussstrich gezogen werden, ob dies eine Trennung oder eine Paartherapie bedeutet, muss jedes Paar für sich selbst entscheiden. Im Gespräch mit älteren Menschen hat die Autorin von »Schluss jetzt« jedoch herausgefunden, dass gerade ältere Menschen berichten, dass eine unglückliche Beziehung in ihrem Leben unglaublich viel Lebenszeit verbraucht hat, die niemals zurückgewonnen werden kann. Daher ist es wichtig sich auch kritisch mit der eigenen Beziehung zu befassen und im besten Fall mit dem Partner eine Lösung zu finden bevor der Weg in die Trennung führt.
Ehescheidung: Güterstand der Zugewinngemeinschaft
Wenn alle Versuche gescheitert sind und am Ende die Ehescheidung steht, so gibt es auch hier einiges zu beachten, um möglichst »schmerzfrei« auseinanderzugehen.
Sollte das Ehepaar bei Eheschließung nichts anderes vereinbart haben, so gilt für sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei handelt es sich um eine Unterart der Gütertrennung im BGB. Im Falle einer Scheidung bedeutet dies, wurde eine Immobilie während der Ehe erworben, stellt sie einen Vermögenswert dar, der in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen wird. Das heißt, es wird ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen. Der Anspruch aus dem Zugewinn ist ein Geldzahlungsanspruch, es besteht kein konkreter Anspruch auf Gegenstände. Viele Dinge materieller Natur lassen sich nicht ohne weiteres Teilen. Die Ehepartner müssen sich dementsprechend darüber einigen wie mit beispielsweise einer Immobilie oder dem von beiden geliebten Sofa umgegangen wird. Dies klingt im ersten Moment trivial, schnell wird jedoch ersichtlich, dass dies nicht der Fall ist. Die Situation zwischen den Ehepartnern ist angespannt, die Kommunikation in der Regel eher schlecht als recht. Der Hausverkauf ist somit oft eine gute Lösung, um die Streitigkeiten beizulegen und finanziell auseinanderzugehen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, entscheidet im Ernstfall das Gericht.
Bei Trennung ist es, wie bereits angesprochen, häufig eine eine gute Lösung die eigene Immobilie an eine dritte Partei zu verkaufen. Der Erlös wird jeweils hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet, das heißt beide Ehepartner besitzen das Objekt zu jeweils gleichen Teilen. Doch was bezeichnet der Gesetzgeber als Trennung? Gemäß der aktuellen Rechtsprechnung wird eine Trennung wie folgt definiert. Die Ehepartner wirtschaften (essen, trinken, einkaufen, usw.) getrennt und nutzen auch das ehemals gemeinsame Schlafzimmer nicht mehr zusammen. Man spricht von Trennung von Tisch und Bett. Es ist nicht erforderlich, dass die Ehepartner in getrennten Immobilien leben auch wenn sich viele der Ehepaare für diese Lösung entscheiden. Hier lauert bereits der erste Fallstrick. Sollte die gemeinsame Immobilie von einem Ehepartner weiter genutzt werden, so hat nach 6 Monaten der Ehepartner, der ausgezogen ist, einen Anspruch auf ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung, da der andere Ehepartner, der das Haus für sich nutzt einen Wohnvorteil hat.
Sechs Monate getrennt. „Rien ne va plus.”
Spätestens nach 6 Monaten sollte man somit, über einen Verkauf der Immobilie nachdenken. Auch bei sofortiger Trennung kann eine Hausverkauf vollzogen werden, Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch den Hausverkauf können etwaige gemeinsame Verpflichtungen abgelöst werden oder die gemeinsame Schuldenlast abgemildert werden. Sehr oft kommt es vor, dass ein Ehepartner, vor allem dann wenn gemeinsame Kinder bestehen, die Immobilie, sprich das vertraute Umfeld für sich und die Kinder erhalten möchte. Das Haus oder die Wohnung muss in diesem Fall, mit allen Ihren Verbindlichkeiten, auf einen Ehepartner übertragen werden. Hierzu muss der exakte Verkehrswert der Immobilie ermittelt werden, da eine Entschädigungszahlung fällig ist. Die Ermittlung eines exakten Verkehrswertes gestaltet sich häufig schwierig, da dieser mit der jeweiligen Nachfrage am Markt schwankt und nur zum Teil über technisch eindeutige Werte bestimmt werden kann. Ein weiterer Streitpunkt ist somit häufig vorprogrammiert.
Was passiert mit dem gemeinsamen Hauskredit?
Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch während einer Trennung bestehen. Debitor (Kreditnehmer) ist derjenige, der den Darlehensvertrag mit dem Kreditor (in der Regel eine Bank) unterschrieben hat, hierbei ist irrelevant, wer im Grundbuch eingetragen ist. Achten Sie darauf auch während einer Trennung ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, denn sonst kann dies dazu führen, dass Ihre Immobilie zur Zwangsversteigerung freigegeben wird. Die Verkaufspreise, die bei einer Zwangsversteigerung erzielt werden, liegen häufig weiter unter dem regulären Verkehrswert.
Nach Ende des Trennungsjahres, dokumentiert beispielsweise durch den Wechsel in die Lohnsteuerklasse IV (im laufenden Steuerjahr), hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der gemeinsamen Immobilie zu verlangen.
Für eine konkrete Rechtsberatung möchten wir Sie bitten einen Scheidungsanwalt zu konsultieren, auf dieser Webseite informieren wir lediglich über mögliche Konsequenzen einer Trennung / Ehescheidung.
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